Nutzungsbedingungen
Die Grundlagen für die geschäftliche Nutzung – von deinem Zugang bis zur Datenmitnahme.
Stand: 19. Oktober 2026
Die wichtigsten Punkte
- Für Unternehmer, die KFZ Office Pro in ihrem Betrieb einsetzen.
- Leistung, Laufzeit und zu zahlender Gesamtbetrag werden vor der verbindlichen Bestellung angezeigt.
- Online-Tarife enden nach dem gebuchten Monat oder Jahr. Eine Verlängerung bestellst du ausdrücklich im Konto.
- Vertragsunterlagen und deine Geschäftsdaten bleiben über den berechtigten Kontobereich abrufbar.
Diese Übersicht erleichtert die Orientierung. Maßgeblich sind die folgenden Bedingungen und deine konkrete Vereinbarung. Bestehende individuelle Vereinbarungen und ihre gespeicherten Unterlagen bleiben unverändert.
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1. Anbieter und Vertragspartner
BD IT-Solutions GbR, Hardel 33, 58455 Witten. Kontakt: dilaveryrkli@gmail.com, Telefon 015755411667. KFZ Office Pro richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Dienst für ihren Betrieb einsetzen. Eine Nutzung zu überwiegend privaten Zwecken ist nicht Gegenstand dieses Angebots. Die handelnde Person bestätigt ihre Vertretungsberechtigung.
2. Vertragsschluss und vereinbarte Leistung
Der Anbieter stellt dem Betrieb ein individuelles Angebot mit Leistung, Preis, Steuer, Zahlungsweise, Beginn und gegebenenfalls Testdauer bereit. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme dieses Angebots zustande. Bei Annahme im Konto werden Angebot, Vertragsfassung, Betrieb, handelnde Person und Zeitpunkt gespeichert und zum Download bereitgestellt. Persönliche Absprachen werden vor der Annahme schriftlich im Angebot festgehalten. Vertragssprache ist Deutsch. Vor der Annahme lassen sich Eingaben korrigieren; für feste Angebotsdaten steht die Funktion Angebot korrigieren zur Verfügung. Prüfen Sie zunächst Betrieb, Preis, Beginn und Unterlagen, korrigieren Sie nötigenfalls Angaben und bestätigen Sie erst dann Name, Berechtigung, Annahme und Passwort. Nach erfolgreicher Annahme erscheinen Bestätigung und speicherbarer Vertragsnachweis im Konto. Eine Anmeldung oder der Besuch der Website allein begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
3. Online-Registrierung und vorausbezahlte Tarife
Bei der Online-Registrierung werden der gewählte Tarif, die kostenlose Testdauer oder Nettopreis, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag sowie Betriebs- und Rechnungsdaten vor Abschluss in einer Prüfansicht angezeigt. Die kostenlose Online-Testphase kommt durch die ausdrückliche Bestätigung der kostenlosen Registrierung zustande. Sie beginnt mit der manuellen Freischaltung, benötigt keine Zahlung und endet ohne automatische kostenpflichtige Verlängerung. Eine kostenpflichtige Online-Buchung kommt erst durch die ausdrücklich kostenpflichtige Bestätigung zustande. Ihr erster Nutzungszeitraum beginnt mit der manuellen Freischaltung nach vollständigem Zahlungseingang. Online-Tarife laufen für den gebuchten Monat oder die gebuchten zwölf Monate ohne automatische kostenpflichtige Verlängerung. Ein weiterer Zeitraum wird ausdrücklich im Konto gebucht und per Überweisung bezahlt. Eine vollständig unbezahlte kostenpflichtige Online-Buchung kann im Konto storniert werden; bei vorhandenen Zahlungen wird eine Rückabwicklung mit dem Support geklärt. Gesicherte Bestellbestätigung und Vertragsunterlagen stehen im geschützten Konto zum Download bereit; eine Vorauszahlungsrechnung wird nur bei einer kostenpflichtigen Buchung erstellt. Der für den gewählten Online-Tarif bestätigte Zusatz geht abweichenden allgemeinen Regeln vor.
4. Leistungsumfang
KFZ Office Pro unterstützt Kunden- und Fahrzeugverwaltung, Termine, Kostenvoranschläge, Ausgangsrechnungen, manuell erfasste Zahlungen, Reifenlager, Inventar, Mitarbeiteraufgaben, Zeiterfassung, die Vorbereitung von Fahrzeugkaufverträgen und Fahrzeugvermietungen. Die Vermietung umfasst Reservierung, Übergabe, Rückgabe, Kautionsnachweise und die Vorbereitung einer Rechnung im bestehenden Rechnungsbereich. Mietpreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet; Kautionseingänge und Rückzahlungen werden getrennt vom Mietumsatz dokumentiert. Die Zeiterfassung setzt tatsächlich erfasste Arbeitszeiten voraus; Pausen und arbeitsrechtliche Vorgaben werden nicht automatisch geprüft. Die Druckfassung eines Kaufvertrags ersetzt weder die Unterzeichnung durch die Parteien noch eine Rechnung. Auch Mietunterlagen ersetzen keine Unterzeichnung und keine Prüfung der konkreten Versicherungs- und Nutzungsvereinbarungen durch den Betrieb. Ein Scanner unterstützt die Übernahme von Fahrzeugscheindaten nach menschlicher Prüfung. Die Steuerberaterfunktion bereitet die unterstützten Ausgangsbelege und Zahlungen zur Übergabe auf. Die konkrete Formatunterstützung und ihre Grenzen werden bei der jeweiligen Exportfunktion angezeigt. Nicht enthalten sind Banktransaktionen, automatischer Bankabgleich, Löhne, eine elektronische Registrierkasse oder Steueranmeldungen beim Finanzamt. Der Anbieter übernimmt keine Rechts- oder Steuerberatung.
5. Eingangsrechnungen und Belegablage
Eingangsrechnungen und Lieferantengutschriften werden getrennt von selbst erstellten Ausgangsrechnungen erfasst. Hochgeladene PDF- und Bildbelege bleiben unverändert gespeichert. Der Betrieb prüft und erfasst Lieferant, Belegnummer, Datumsangaben, Beträge, Steueraufteilung und Kontierung. Unterstützte, geprüfte Belege können mit ihren Originalen an die Steuerberatung übergeben werden. Die Ablage prüft weder die Echtheit eines Belegs noch automatisch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug; eine Zahlungserfassung löst keine Banküberweisung aus. Der Betrieb bleibt für die Prüfung, steuerliche Einordnung und gesetzliche Aufbewahrung seiner Unterlagen verantwortlich.
6. Preise, Zahlung und kostenlose Testzeit
Maßgeblich sind ausschließlich die Beträge im angenommenen Angebot. Dort werden Nettopreis, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnung; sofern dort nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang. Monats- beziehungsweise Jahresentgelte werden für den jeweiligen Nutzungszeitraum berechnet. Eine vereinbarte Testphase ist kostenlos. Enthält das ausdrücklich angenommene Angebot den anschließenden kostenpflichtigen Zeitraum, beginnt dieser am ausgewiesenen Datum. Die Testphase kann bis zu ihrem letzten Tag ohne Abo-Entgelt beendet werden. Ohne Annahme eines kostenpflichtigen Angebots entsteht keine Zahlungspflicht.
7. Dauer und ordentliche Kündigung
Online gebuchte Testphasen und vorausbezahlte Online-Tarife enden nach der bestätigten Laufzeit ohne automatische kostenpflichtige Verlängerung. Ein weiterer kostenpflichtiger Zeitraum erfordert eine ausdrückliche neue Buchung. Bei einem gesonderten individuellen Angebot gelten die darin ausdrücklich vereinbarten Laufzeit- und Verlängerungsbedingungen. Nur wenn dort eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich das Abo um den gleichen Zeitraum, sofern es nicht bis zum letzten Tag des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Eine Kündigung ist im Kontobereich oder in Textform an den Support möglich. Der Kontobereich bestätigt Eingang und Enddatum und stellt einen dauerhaft speicherbaren Beleg bereit. Eine spätere erneute Nutzung setzt eine neue Vereinbarung voraus. Beide Seiten können aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Gesetzliche Rechte beim Anbieterwechsel bleiben unberührt.
8. Zugang und verantwortliche Nutzung
Der Betrieb benennt berechtigte Personen, schützt Zugangsdaten und entzieht ausscheidenden Personen den Zugriff. Er erfasst nur Daten, die für einen zulässigen betrieblichen Zweck erforderlich sind. Er prüft erfasste und erkannte Angaben, steuerliche Einordnung, Rechnungsdaten und Freigabeempfänger. Die Plausibilitätsprüfungen des Dienstes ersetzen diese Prüfung nicht. Unzulässig sind Schadsoftware, unberechtigter Zugriff, vorsätzliche Überlastung und rechtswidrige Inhalte. Bei konkreter erheblicher Gefährdung darf der Anbieter den betroffenen Zugriff verhältnismäßig beschränken; er informiert und ermöglicht Abhilfe, soweit Sicherheit und Gesetz dies zulassen.
9. Betrieb, Support und Änderungen
Der Anbieter betreibt und wartet den Dienst mit angemessener Sorgfalt und bearbeitet gemeldete Störungen. Planbare wesentliche Unterbrechungen werden möglichst vorab im Dienst oder über den vereinbarten Kontakt angekündigt. Eine feste Verfügbarkeitsquote oder Reaktionsfrist gilt nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Der Anbieter darf erforderliche Sicherheitsupdates und zumutbare Weiterentwicklungen durchführen; der vereinbarte Kernumfang darf dadurch nicht einseitig wesentlich verkürzt werden. Preisänderungen oder Änderungen des vereinbarten Umfangs werden ausdrücklich vereinbart. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
10. Datenschutz und Dokumentfreigaben
Für betriebliche Kundendaten gilt die beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für die eigene Konto-, Vertrags- und Supportverarbeitung informiert die öffentliche Datenschutzerklärung. Öffentliche Dokumentlinks werden nur ausdrücklich aktiviert. Wer den Link erhält, kann das Dokument lesen. Ein Widerruf sperrt künftige Abrufe, entfernt aber keine bereits gespeicherten Kopien. Der Betrieb entscheidet über die zulässigen Empfänger.
11. Rechnungen und Aufbewahrung
Entwürfe und ausgestellte Rechnungen werden unterschieden. Ausgestellte Fassungen bleiben im Dienst erhalten; Korrekturen erfolgen nachvollziehbar. Der Betrieb bleibt für seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und ein insgesamt geeignetes Archivierungsverfahren verantwortlich. Eine Sicherungskopie des Dienstes und ein DATEV-Export allein ersetzen dieses Verfahren nicht. Bei Vertragsende sind benötigte Unterlagen vollständig zu übernehmen; Datenherausgabe und Löschung erfolgen nach der AV-Vereinbarung und den folgenden Wechselregeln.
12. Datenexport und Anbieterwechsel
Der Betrieb kann seine exportierbaren Eingabe- und Geschäftsdaten, dazugehörige Metadaten und Dokumente in einem strukturierten Paket beziehen. Das aktuelle Daten- und Formatverzeichnis, die dokumentierte Übergabeschnittstelle sowie die Informationen zur Infrastruktur und zum Schutz vor rechtswidrigen staatlichen Zugriffen sind unter https://kfzop.com/datenmitnahme/ abrufbar. Die Formate, Datenfelder und Beziehungen sind zusätzlich im Export beschrieben. Nicht herausgegeben werden fremde Mandantendaten, Zugangspasswörter, wiederverwendbare Sicherheitsgeheimnisse oder der Quellcode des Dienstes. Gesetzliche Ansprüche auf weitere exportierbare Daten bleiben bestehen. Ein Anbieterwechsel oder Wechsel in eigene Infrastruktur kann im Kontobereich oder beim Support angefragt werden. Für die technische Vorbereitung gilt höchstens eine Ankündigungsfrist von zwei Monaten; der reguläre Übergang dauert höchstens 30 Kalendertage. Während des Übergangs bleiben der Dienst und die angemessene Unterstützung verfügbar. Eine technisch unvermeidbare Verlängerung wird innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselanfrage begründet; der dabei benannte alternative Übergangszeitraum beträgt höchstens sieben Monate. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke geeigneten Zeitraum verlängern. Nach Abschluss besteht mindestens 30 Tage Abrufmöglichkeit. Der Anbieter stellt notwendige Schnittstellenbeschreibungen bereit und arbeitet angemessen mit dem Zielanbieter zusammen. Für Datenexport und Wechselunterstützung werden keine gesonderten Wechselentgelte berechnet. Im Wechselablauf werden Vertragsende und etwaige Abrechnung schriftlich bestätigt; vorausgezahlte Nutzungsentgelte für Zeit nach dem wirksamen Vertragsende werden anteilig erstattet. Nach der Abrufphase werden Auftragsdaten gemäß Weisung gelöscht, soweit keine konkrete gesetzliche Pflicht entgegensteht.
13. Rechtsverletzungsmeldungen und Beschränkungen
Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten können ohne Konto unter https://kfzop.com/rechtsverletzung/ eingereicht werden. Kontaktstelle für Nutzer und Behörden: dilaveryrkli@gmail.com; Kommunikation auf Deutsch und Englisch. Eine zuständige Person prüft Meldungen im Einzelfall; automatische Inhaltsbewertungen oder automatische Sperrentscheidungen werden hierfür nicht verwendet. Beschränkungen werden nach geltendem Recht und diesen Nutzungsbedingungen verhältnismäßig entschieden. Betroffene erhalten, soweit rechtlich zulässig, eine Begründung zu Inhalt, Tatsachen, Grundlage, Umfang und Dauer sowie Hinweise zur erneuten Prüfung. Meldende Personen können den Bearbeitungsstand und das Ergebnis über ihren persönlichen Bestätigungslink abrufen. Mit der Referenz können ergänzende Informationen und ein Antrag auf erneute Prüfung an den Kontakt gerichtet werden. Gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt. Wesentliche Änderungen dieser Regeln werden den Nutzern mitgeteilt.
14. Rechte, Mängel und Haftung
Der Betrieb erhält für die Vertragsdauer ein einfaches Nutzungsrecht am Dienst für die vereinbarten betrieblichen Zwecke. Rechte an seinen Daten verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Der Anbieter erhält nur die für Bereitstellung und Auftragsverarbeitung notwendigen Befugnisse. Für Leistungsstörungen, Mängel und Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart. Vertragsänderungen werden nachvollziehbar vereinbart. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt; sie werden nicht automatisch auf das für den Anbieter günstigste zulässige Maß reduziert.
Bei gesonderten betrieblichen Vereinbarungen: Die zu deiner Vereinbarung gehörende Fassung einschließlich Auftragsverarbeitungsvereinbarung und Anlagen wird vor der Annahme bereitgestellt und bleibt im berechtigten Betriebskonto abrufbar. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.